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a) Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) von augusta11 consulting GmbH & Co.KG für Consulting, Personalvermittlung und -management, sowie alle Marken wie z.B. SV LIMA, SmartConsult24, bobaja, on-a-boat
b) Ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen (eAGB) von augusta11 consulting GmbH & Co.KG für Trainings, Coachings, Workshops und Seminare.
Die AGBs, sowie die eAGBs stehen hier zum Download (.pdf, 109 KB) zur Verfügung.
a) Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) von augusta11 consulting GmbH & Co.KG für Consulting, sowie Personalvermittlung und -management
§ 1 Geltungsbereich
(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB“ genannt) bestimmen alle Rechtsgeschäfte der augusta11 GmbH & Co. KG als Auftragnehmer (nachfolgend „augusta11“ genannt) und Unternehmen als Auftraggeber, die die Beratungs- und Vermittlungsleistungen in Anspruch nehmen.
(2) augusta11 erbringt Dienstleistungen auf dem Gebiet der Management Beratung, IT Beratung, Personalvermittlung, -management.
§ 2 Leistungsumfang
(1) Die nähere Beschreibung der von augusta11 zu erbringenden Leistungen ergibt sich aus der jeweiligen Auftragsbestätigung, den Anlagen dazu und etwaigen Leistungsbeschreibungen von augusta11. Alle genannten Unterlagen sind Bestandteile des zwischen den Parteien zustande gekommenen Beratungsvertrages.
(2) Die Beratungsleistungen von augusta11 sind erbracht, wenn die erforderlichen Analysen, die sich daraus ergebenden Schlussfolgerungen und die Empfehlungen erarbeitet und gegenüber dem Auftraggeber erläutert worden sind. Unerheblich ist, ob oder wann die Schlussfolgerungen bzw. Empfehlungen umgesetzt werden.
(3) Die Vermittlungsleistungen der augusta11 sind erbracht, wenn ein dem Auftraggeber benannter Bewerber beim Auftraggeber als freier Mitarbeiter oder als Arbeitnehmer beschäftigt wird.
§ 3 Änderungen des Auftrags
(1) Änderungen und Ergänzungen des Auftrags bedürfen der Schriftform.
(2) Solange die Änderungen nicht schriftlich niedergelegt sind, führt augusta11 die Beratungen ohne Berücksichtigung der Änderungswünsche durch.
(3) augusta11 ist verpflichtet, Änderungswünsche des Auftraggebers Rechnung zu tragen, sofern ihr dies im Rahmen ihrer betrieblichen Kapazitäten, insbesondere hinsichtlich des Aufwandes und der Zeitplanung zumutbar ist. Dadurch entstehende Mehrkosten werden nach Maßgabe von § 4 Abs. 2 dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen vergütet.
§ 4 Vergütung
(1) Es gilt die in der Auftragsbestätigung vereinbarte Vergütung. Zahlungen sind, wenn der Vertrag nichts anderes bestimmt, nach der Rechungsstellung sofort und ohne jeden Abzug fällig. Der Auftraggeber kommt allein durch die Mahnung von augusta11, oder wenn der Zeitpunkt der Zahlung kalendermäßig bestimmt ist, mit der Nichtzahlung zum vereinbarten Zeitpunkt in Verzug. Ab Verzugseintritt steht augusta11 ein Anspruch auf Verzugsschaden in Höhe von 10 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz zu. Das Recht zur Geltendmachung eines darüber hinausgehenden Schadens bleibt unberührt.
(2) Wenn der Auftraggeber Aufträge, Arbeiten, Planungen und dergleichen ändert oder abbricht, bzw. die Voraussetzungen für die Leistungserstellung und Beratung ändert, wird er augusta11 alle dadurch anfallenden Kosten ersetzen und augusta11 von allen Verbindlichkeiten Dritten gegenüber freistellen.
(3) Falls der Auftraggeber vor Beginn der Auftragsbearbeitung vom Vertrag zurücktritt, kann augusta11 35 % des vereinbarten Honorars als angemessene pauschale Stornierungsgebühr verlangen. Etwaige Schadensersatzansprüche bleiben hiervon unberührt.
(4) Alle zu zahlenden Beträge verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer in der jeweils geltenden Höhe.
(5) Fremdkosten, Auslagen, Reisekosten und Spesen sind augusta11 gesondert gegen Vorlage entsprechender Belege zu vergüten, sofern vertraglich nichts anderes vereinbart wurde.
(6) Ein Recht zur Aufrechnung steht dem Anbieter nur zu, wenn seine Gegenansprüche unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind. Zurückbehaltungsrechte können nur wegen Gegenansprüchen aus demselben Vertragsverhältnis geltend gemacht werden.
(7) augusta11 stellt Rechnungen elektronisch als PDF oder postalisch zur Verfügung.
§ 5 Mitwirkungspflichten
(1) Der Auftraggeber ist verpflichtet, augusta11 im Sinne einer vertrauensvollen Zusammenarbeit nach Kräften zu unterstützen und in seiner Betriebssphäre alle zur ordnungsgemäßen Auftragsausführung notwendigen Voraussetzungen zu schaffen, insbesondere hat er alle für die Auftragsdurchführung notwendigen und bedeutsamen Unterlagen und Informationen rechtzeitig zur Verfügung zu stellen.
(2) Der Auftraggeber informiert augusta11 unverzüglich über alle Umstände, die im Verlauf der Projektausführung bzw. des Beratungsprozesses auftreten und die Bearbeitung durch augusta11 beeinflussen können.
(3) Der Auftraggeber hat dafür Sorge zu tragen, dass in seinem Unternehmen augusta11 die im Rahmen der Beratung erforderliche und angeforderte personelle Unterstützung erhält. Insbesondere hat der Auftraggeber die erforderlichen arbeitsrechtlichen Maßnahmen zu ergreifen, sodass etwa Befragungen, Analyse-Tätigkeiten oder Personalverwaltung-Tools unbehindert stattfinden oder eingesetzt werden können.
(4) Auf Verlangen von augusta11 hat der Auftraggeber sämtliche angeforderte Informationen vollständig und wahrheitsgemäß umgehend, spätestens aber innerhalb von 14 Tagen nach Aufforderung zusammenzustellen oder anfertigen zu lassen und an augusta11 zu übermitteln.
(5) Der Auftraggeber ist weiterhin verpflichtet, etwaige in der Beauftragung ausdrücklich benannte Mitwirkungspflichten umgehend, spätestens aber innerhalb von 14 Tagen nach Aufforderung durch augusta11 zu erfüllen.
(6) Kommt der Auftraggeber den hier geregelten Mitwirkungspflichten pflichtwidrig nicht nach und wird dadurch die Auftragserfüllung für augusta11 ver- oder behindert, so steht augusta11 ein außerordentliches Kündigungsrecht zu, wobei augusta11 als Schadensersatz das gesamte kalkulierte bzw. noch ausstehende Beratungshonorar zusteht.
(7) Ereignisse höherer Gewalt, die die Leistung wesentlich erschweren oder zeitweilig unmöglich machen, oder Behinderungen durch fehlende Mitwirkung des Auftraggebers berechtigen augusta11, die Erfüllung ihrer Leistung um die Dauer der Behinderung und eine angemessene Anlaufzeit hinauszuschieben. Der höheren Gewalt stehen Arbeitskampf und ähnliche Umstände gleich, soweit sie unvorhersehbar und schwerwiegend sind. Die Vertragsparteien teilen sich gegenseitig unverzüglich den Eintritt solcher Umstände mit.
(8) Auf Verlangen des Auftraggebers hat augusta11 Auskunft über den Stand der Auftragsausführung zu erteilen. Soll augusta11 einen umfassenden schriftlichen Bericht, insbesondere zur Vorlage an Dritte erstellen, muss dies gesondert vereinbart werden.
§ 6 Vertraulichkeit und Datenschutz
(1) augusta11 behandelt alle vom Auftraggeber erhaltenen Informationen vertraulich.
(2) augusta11 agiert im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen des Datenschutzes und der Datensicherheit.
§ 7 Subunternehmer
(1) augusta11 ist berechtigt, für sämtliche Beratungsleistungen Subunternehmer einzusetzen.
(2) Der Auftraggeber hat den Subunternehmern von augusta11 und deren Erfüllungsgehilfen im Rahmen der notwendigen Aufgabenerfüllung Zutritt zu seinem Betrieb zu gewähren und besitzt ihnen gegenüber dieselben Mitwirkungspflichten wie gegenüber augusta11.
(3) Die Subunternehmen sind zur Vertraulichkeit und zur Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen zum Datenschutz und zur Datensicherheit verpflichtet.
§ 8 Kündigung
Sofern der Vertrag nicht über eine bestimmte Dauer abgeschlossen wird, mithin unbefristet ist, ist er mit einer Frist von 4 Wochen von beiden Seiten ordentlich kündbar. Die Kündigung hat schriftlich durch eingeschriebenen Brief zu erfolgen. Fristbeginn ist der Zugang der Kündigung.
§9 Urheberrechte
(1) Soweit vertraglich nichts anderes vereinbart wird, behält augusta11 sämtliche Urheberrechte an den von ihr im Rahmen des Auftrags erstellten Werken bzw. geistigen Leistungen.
(2) Der Auftraggeber ist ausschließlich berechtigt die von augusta11 gelieferten urheberrechtlich geschützten Werke im Rahmen des vertragsgemäßen Zwecks in seinem Betrieb zu nutzen. Eine Vervielfältigung, Veräußerung, Veränderung oder sonstige Verwertung der Werke, die von augusta11 im Rahmen des Auftrags erstellt wurden, ist nicht erlaubt.
(3) Die weitere Nutzung urheberrechtlich geschützter Werke von augusta11 ist nur nach Vereinbarung eines Lizenzvertrages erlaubt.
§ 10 Haftung von augusta11
(1) augusta11 haftet unbeschränkt für durch sie, bzw. ihre Mitarbeiter und Erfüllungsgehilfen vorsätzlich oder grob fahrlässig verursachte Schäden, bei arglistigem Verschweigen von Mängeln, bei Übernahme einer Beschaffenheitsgarantie sowie für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.
(2) Für sonstige Schäden haftet augusta11 nur, sofern eine Pflicht verletzt wird, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertrauen darf (Kardinalspflicht) und sofern die Schäden aufgrund der vertraglichen Verwendung der Leistungen typisch und vorhersehbar sind. Eine etwaige Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt. Eine über das Vorstehende hinausgehende Haftung von augusta11 ist ausgeschlossen.
(3) Die Haftung für augusta11 zu vertretenden Verzug, anfängliches Unvermögen und Unmöglichkeit ist auf solche Schäden begrenzt, mit deren Entstehung typischerweise gerechnet werden muss. Diese Haftungsbegrenzung gilt auch, wenn augusta11 eine vertragswesentliche Pflicht fahrlässig verletzt.
§ 11 Gegenstehende AGBs oder AEBs
Diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen entgegenstehende oder von diesen abweichende Allgemeine Geschäftsbedingungen oder Allgemeine Einkaufsbedingungen des Vertragspartners erkennt augusta11 nicht an, es sei denn, der Geltung wird ausdrücklich schriftlich zugestimmt. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten auch dann, wenn augusta11 in Kenntnis entgegenstehender oder von diesen Geschäftsbedingungen abweichende Bedingungen des Vertragspartners den Auftrag des Vertragspartners vorbehaltlos ausführt.
§ 12 Mediationsklausel
Im Falle einer Streitigkeit aus diesem Vertrag ist zwingend vor Beschreiten des Rechtsweges zuerst ein Mediationsverfahren gemäß der Mediationsordnung des Bundesverbandes für Mediation in Wirtschaft- und Arbeitswelt, insbesondere durch das a.m.o.s. Institut (www.amos-institut.de) durchzuführen.
§ 13 Schriftform und Gerichtsstand
(1) Mündliche Nebenabreden bestehen nicht. Ergänzungen und Änderungen des Vertrages bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für die Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
(2) Für sämtliche im Rahmen der Durchführung des Vertrages entstehenden Streitigkeiten ist ausschließlicher Gerichtsstand der Sitz der augusta11 in Augsburg.
(3) Die Geschäftsbeziehung und alle daraus resultierenden Rechtsfragen unterliegen ausschließlich dem Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
§14 Salvatorische Klausel
Sollte eine Bestimmung der Geschäftsbedingungen, oder eines Vertrages, der diese Geschäftsbedingungen einbezieht oder eine künftige neu aufgenommene Bestimmung ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so bleiben die übrigen Bestimmungen hiervon unberührt. Die Vertragspartner vereinbaren, die ungültige Bestimmung durch eine gültige Bestimmung zu ersetzen, welche wirtschaftlich der Zielsetzung der Vertragspartner am besten entspricht. Das gleiche gilt im Falle einer Lücke des Vertrages.
b) Ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen (eAGB) von augusta11 consulting GmbH & Co.KG für Trainings, Coachings, Workshops und Seminare
Die ergänzenden AGBs (eAGB) gelten für Traings, Coachings, Workshops und Seminare, die von augusta11 durchgeführt werden, zusätzlich zu den Allgemeinen Geschäftsbedingungen für Consulting, sowie Personalvermittlung und -management (AGBs). Im Folgenden wird der Überbegriff Coachings für Trainings, Coachings, Workshops, Seminare, etc. verwendet.
§ 14 Vertragsgestaltung
(1) Die Zusammenarbeit zwischen dem Auftraggeber beziehungsweise dem Kunde / dem Teilnehmer - im Folgenden Auftraggeber - (für offene und interne Coachings und augusta11 consulting GmbH & Co.KG - im Folgenden augusta11 beziehungsweise Auftragnehmer) - basiert auf den in den AGBs festgelegten Bedingungen eines Dienstleistungsvertrages. Der Abschluss von Verträgen zwischen Auftraggeber und Auftragnehmer über die beiderseitig zu erbringenden Leistungen sowie Änderungen und/oder Ergänzungen hierzu bedürfen der Schriftform. Als Vertrag gilt auch ein von Auftraggeber und augusta11 unterschriebenes beziehungsweise schriftlich bestätigtes und damit akzeptiertes Angebot. AGBs und eAGBs sind essentieller Bestandteil des Vertrages. Die vorliegenden Geschäftsbedingungen haben Vorrang vor entgegenstehenden allgemeinen Geschäftsbedingungen des Auftraggebers. Onlinebuchungen über Website des Auftragnehmers wie z.B. https://svlima.com, https://smartconsult24.de, https://augusta11.de, https://augusta-eleven.de, https://on-a-boat.com, https://bobaja.de etc. gelten ebenso als vertragliche korrekte Vereinbarung über die Teilnahme an einem Seminar, Coaching, Workshop, Training oder einer entsprechenden Reise im Rahmen einer der vorgenannten Maßnahmen.
(1.1) Die Durchführung von Coachings kann international an Orten, sowohl an Land als auch auf dem Wasser (hierfür in der Regel auf Wasserfahrzeugen), durchgeführt werden. Der Ort kann jederzeit durch den Auftragnehmer geändert werden. Der Auftraggeber ist hierfür rechtzeitig zu informieren.
§ 15 Besprechungsprotokolle
(1) Die an den Auftragnehmer übertragenen Aktivitäten und Arbeiten bedürfen üblicherweise beständigen Kontakts und der Abstimmung mit dem Auftragnehmer. Über derartige Besprechungen wird je nach Absprache der Auftragnehmer oder Auftraggeber ein Besprechungsprotokoll schriftlich erstellen und unverzüglich - auch digital - übermitteln. Diese Protokolle gelten als kaufmännisches Bestätigungsschreiben. Darin enthaltene Absprachen und Aufträge und der sonstige Inhalt sind nach schriftlicher Bestätigung verbindlich.
§ 16 Leistungen von augusta11
(1) augusta11 erbringt Dienstleistungen selbst und/oder durch freie Mitarbeiter. Umfang, Form, Thematik und Ziel der Leistungen werden im jeweiligen Vertrag zwischen Auftraggeber und Auftragnehmer im Einzelnen festgelegt. augusta11 erbringt Leistungen insbesondere mit dem Themenschwerpunkt den Kunden und dessen Kunden erfolgreich zu machen. augusta11 ist berechtigt, seine Dienstleistungen in der Folge auch Mitbewerbern des Auftraggebers anzubieten, sofern nichts anderes vereinbart wurde. Eine Einzelbeurteilung von Teilnehmenden und findet nicht statt, es sei denn das Coaching hat ebendies zum Inhalt und es wurde explizit vereinbart.
§ 16 Informationspflicht und Mitwirkungspflicht des Auftraggebers
(1) Der Auftraggeber hat dafür Sorge zu tragen, dass dem Auftragnehmer alle für die Ausführung seiner Tätigkeit notwendigen Dokumente, Unterlagen und Informationen rechtzeitig vorgelegt werden, ihm alle Informationen erteilt werden und er von allen Vorgängen und Umständen in Kenntnis gesetzt wird. Dies gilt besonderes auch für Dokumente, Unterlagen, Vorgänge und Umstände, die erst während der Tätigkeit des Auftragnehmers bekannt werden. Auf Verlangen des Auftragnehmers hat der Auftraggeber die Richtigkeit und Vollständigkeit der von ihm vorgelegten Unterlagen sowie seiner Auskünfte und mündlichen Erklärungen schriftlich zu bestätigen. Der Auftraggeber sichert zu, dass den von ihm für die Durchführung des Auftrages zur Verfügung gestellten Werken und Materialien Urheber- und/oder sonstige Rechte nicht entgegenstehen.
§ 17 Änderung oder Abbruch von Arbeiten
(1) Wird ein Vertragsverhältnis auf unbestimmte Zeit, beziehungsweise bis zur Fertigstellung der angebotenen Leistungen, geschlossen, ist das Vertragsverhältnis beiderseits ohne Frist jederzeit kündbar, ohne dass es einer Angabe von Gründen bedarf. Im Falle einer Kündigung der Zusammenarbeit werden die bis dahin geleisteten Arbeiten des Auftragnehmers dem Auftraggeber übergeben und der bis dahin entstandene Aufwand dem Auftraggeber in Rechnung gestellt. Kündigt der Auftraggeber, so ist der Auftragnehmer von eventuell entstehenden Ansprüchen Dritter, insbesondere von Lieferanten des Auftragnehmers, freigestellt.
§ 18 Urheberrecht
(1) Teilnehmer / Auftraggeber verpflichten sich durch die Anmeldung an Coachings beziehungsweise mit der Auftragsvergabe für Coachings zur Beachtung folgender Punkte: Kursbegleitende Arbeitsmappen, Dokumente und Unterlagen etc. unterliegen strikt dem Urheberrecht. Eine fotomechanische oder elektronisch Vervielfältigung ist verboten. Kursbegleitende Unterlagen sie sind ausschließlich für den persönlichen Gebrauch der Kursteilnehmer bestimmt und dürfen nicht an Dritte weitergegeben werden. Eine Vervielfältigung und/oder Verbreitung der genannten Werke, Materialien und Übungen durch den Auftraggeber bedarf der vorherigen schriftlichen Einwilligung von augusta11.
§ 19 Gewährleistung und Haftung
(1) Gegenstand des Auftrages ist die vereinbarte Tätigkeit oder die sonstigen Leistungen und nicht ein Erfolg. Alle Ausarbeitungen sind vor Benutzung vom Auftraggeber zu prüfen und freizugeben. Der Auftragnehmer übernimmt keine Haftung und/oder Gewährleistung für einen Markterfolg, für die Richtigkeit der Unterlagen und für die wettbewerbs- und warenzeichenrechtliche Zulässigkeit und Eintragungsfähigkeit der Arbeiten oder etwaige Rechte Dritter. Dieses gilt auch für Folgeschäden. Der Auftraggeber übernimmt die unternehmerische Verantwortung für die Entscheidung, konkrete Themen in die Praxis umzusetzen.
(2) Die jeweiligen Seminare und Workshops werden nach dem derzeitigen aktuellen Wissensstand sorgfältig vorbereitet und durchgeführt. Für erteilten Rat und die Verwertung der erworbenen Kenntnisse übernimmt augusta11 keine Haftung. augusta11 haftet für Schäden, die vom augusta11 beziehungsweise deren Mitarbeiter vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht wurden. augusta11 übernimmt keine Verantwortung für Nachteile, die sich aufgrund fehlender Voraussetzungen bei den Teilnehmern ergeben. augusta11 ist berechtigt, das Coaching abzubrechen, wenn es eine potentielle Gefährdung der Teilnehmenden, oder sonstiger Beteiligter darstellen. Hierbei ist die Ursache der Gefährdung nicht von Belang (z.B. Witterung, Klima, Umgebung oder Teilnehmerverhalten).
(3) augusta11 behält sich vor, Teilnehmer, die durch ihr Verhalten dem Ansehen von augusta11 als Gast in fremden Regionen schädigen, vom Veranstaltungsprogramm auszuschließen. Die bei vorzeitiger Abreise entstehenden Kosten gehen zu Lasten des Auftraggebers beziehungsweise des Teilnehmers. augusta11 ist nicht verpflichtet, dadurch versäumte Aktivitäten oder Seminarinhalte an einem anderen Zeitpunkt nachzuholen. Der oder die Teilnehmer haften für selbstverursachte Schäden.
(4) Nimmt ein Teilnehmer nicht die volle Leistung in Anspruch, so besteht für den nicht genutzten Teil kein Rückvergütungsanspruch. Die Teilnahme ist jederzeit übertragbar. Kosten für Fremdleistungen gehen stets grundsätzlich zu Lasten des Auftraggebers.
(5) Kann ein Termin zur Erbringung einer Leistung durch augusta11 wegen höherer Gewalt, Krankheit, Unfall oder sonstigen vom augusta11 zur Verfügung gestellten Coach nicht zu verantwortenden Umständen nicht eingehalten werden, ist augusta11 unter Ausschluss jeglicher Schadensersatzpflichten berechtigt, die Dienstleistungen an einem neu zu vereinbarenden Termin nachzuholen.
§ 20 Honorare, Kosten und Zahlungsbedingungen
(1) Je nach Zielgruppe und Auftrag können Vorbereitungskosten für Coachings anfallen. Die Kosten dafür werden nach dem Briefing durch den Auftraggeber ermittelt. Die vereinbarten Honorare sowie bereits entstandene Kosten werden unmittelbar nach Durchführung der jeweiligen Dienstleistung in Rechnung gestellt. Sie sind 14 Tage nach Rechnungseingang ohne Abzug zu zahlen. Entstandene und in Rechnung gestellte Kosten sind ohne Abzug sofort zu zahlen. Aufrechnungs- und Zurückbehaltungsrechte gegenüber fälligen Zahlungsansprüchen sind ausgeschlossen.
(2) Bei Zahlungsverzug behält der Auftragnehmer sich vor, den gesetzlichen Verzugszins in Höhe des jeweils gültigen Basiszinssatzes in Rechnung zu stellen. Skontoabzug ist nicht zulässig.
§ 21 Rücktritts-Bedingungen für interne Seminare, Vorträge und Workshops
(1) Schriftlich bestätigte Termine für Workshops, Vorträge und Inhouse-Seminare können bis 6 Wochen vor der Veranstaltung kostenfrei storniert werden. Danach werden 50 % des vereinbarten Honorars zuzüglich der angefallenen Kosten dem Auftraggeber in Rechnung gestellt. Bis zu vier Wochen vor dem Termin kann der Vertragspartner einmalig einen Ersatztermin benennen. Bei Stornierung kürzer als 4 Wochen berechnet augusta11 das vollständige Honorar. Weitergehende Ansprüche sind ausgeschlossen.
§ 22 Anmeldebedingungen, Zahlungsbedingungen und Rücktrittsbedingungen für offene Coachings/Seminare:
(1) Die schriftliche Anmeldung muss fünf Wochen vor Beginn eingegangen sein. Die Teilnehmeranzahl je Coaching ist jeweils begrenzt. Die Anmeldungen werden nach Reihenfolge der Eingänge berücksichtigt. Sie erhalten nach Anmeldung eine schriftliche Bestätigung - auch digital -, sofern noch Plätze verfügbar sind – andernfalls informieren wir Sie unverzüglich. Die Seminargebühren sind spätestens bis vier Wochen im Voraus auf das von augusta11 genannte Konto (siehe auch Anmeldeinformationen) zu entrichten. (Zahlungsträger: Datum und Thema des Seminars, Name des/der Teilnehmer) Die Rechnung wird danach umgehend zugestellt. Bei Rücktritt bis 6 Wochen vor Seminarbeginn ist die Stornierung kostenfrei möglich. Danach ist die volle Teilnehmergebühr zu entrichten. Bei Vermittlung eines Ersatz-Teilnehmers entstehen selbstverständlich keine Kosten. Sollten ein offenes Seminar mangels Teilnehmerzahl oder höherer Macht abgesagt werden, besteht kein Anspruch auf die Durchführung.
§ 22 Sektenpassus
(1) Die Seminare von augusta11 beruhen auf wissenschaftlichen, markt- und praxisorientierten Grundlagen – keinesfalls auf Ideologie oder Sektenkult. Aus diesem Grund distanzieren wir uns ausdrücklich von Organisationen wie Scientology und dergleichen und lehnen jegliche Zusammenarbeit mit dieser oder ähnlichen Organisationen sowie ihnen nahe stehenden Unternehmen ab. Weder nutzt augusta11 deren Methoden, noch erlaubt beziehungsweise unterstützt augusta11 deren Werbung, noch unterhält augusta11 jedwede Art von Beziehung zu Personen, Organisation und Firmen, die in irgendeiner Form im Zusammenhang mit sektenähnlichen Gruppierungen aktiv sind.
§ 23 Reisekosten und Reisezeiten
(1) Sofern nicht anders vereinbart, sind Reisekosten, sowie die Kosten des Aufenthaltes im Preis inbegriffen. Falls diese Kosten nicht „inklusive“ vereinbart sind, gilt folgende Vereinbarung: Reise- und Aufenthaltskosten werden gesondert berechnet. Pro gefahrenen Kilometer mit dem PKW stellen wir Euro 0,45 in Rechnung. Bei einer Anreiselänge von mehr als 150km beziehungsweise bei einer Anreisedauer länger als 2 Std. wird eine zusätzliche Aufwandspauschale, in vorheriger Absprache mit dem Auftraggeber, in Rechnung gestellt. Alle Leistungen gelten zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer.
§ 24 Geheimhaltung
(1) Der Auftragnehmer verpflichtet sich, die durch die Zusammenarbeit mit dem Auftraggeber bekannt werdenden Informationen und sonstige Geschäftsgeheimnisse des Auftraggebers vertraulich zu behandeln.
(2) Die Geheimhaltungspflicht gilt auch über die Beendigung der Zusammenarbeit hinaus. Dem Auftragnehmer ist es gestattet, die Arbeitsergebnisse oder Ausschnitte daraus zum Zwecke der Eigenwerbung – auch nach Beendigung der Vertragszeit – unentgeltlich zu nutzen.